Infos für Einsatzstellen
EST- Annerkennung
Interessierte Einrichtungen können beim FÖJ-Träger einen Antrag auf Anerkennung als FÖJ-Einsatzstelle stellen, wenn der Rechtsträger ein gemeinnütziger Verein oder Verband mit Sitz in Schleswig-Holstein ist, der sich in der Natur- und Umweltarbeit oder anderen Schwerpunktthemen der Bildung für nachhaltige Entwicklung mit konkretem Bezug zum Natur- und Umweltschutz einsetzt. Der Verein muss seit mindestens 3 Jahren existieren und eine qualifizierte Tätigkeit im oben benannten Bereich nachweisen. Die Anerkennung erfolgt dann vom FÖJ-Ausschuss in einem förmlichen Verfahren.
Hier können Sie sich den Antrag auf Anerkennung als Einsatzstelle herunterladen.
Zwischen Einsatzstelle, Teilnehmenden und Träger wird eine FÖJ-Vereinbarung getroffen. Bei Jugendlichen unter 18 Jahren sind auch die Erziehungsberechtigten beteiligt. Eine Untersuchung nach dem Jugendarbeitsschutzgesetz ist dann ebenfalls erforderlich.
-FÖJ-Vereinbarung
-FÖJ-Vereinbarung-2 gilt nicht für aus FÖJ- Landesmitteln geförderte Stellen
Hier wird die Abwicklung bzw. Weiterleitung der Teilnehmer-Vergütung zwischen Einsatzstelle und Träger unter Berücksichtigung der geltenden Rechtsvorschriften geregelt.