FÖJ statt Zivi

Ein FÖJ statt Zivildienst

Seit dem 1.8. 2002 ist es grundsätzlich möglich statt eines Zivildienstes von zur Zeit 9 Monaten Dauer einen Freiwilligendienst (nur FSJ oder FÖJ) von mindestens 12 Monaten Dauer zu leisten. Dafür ist es dringend notwendig, rechtzeitig vor dem Dienstbeginn am 1. August die Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer (KDV) vorliegen zu haben. Der entsprechende § im Zivildienstgesetz lautet §14c.

Kein Unterschied zum FÖJ

Diese Freiwilligen, die nach §14c ein FÖJ machen, sind den übrigen Freiwilligen im FÖJ völlig gleichgestellt. Sie erhalten die gleichen Beträge für Taschengeld, Unterkunft und Verpflegung und sind gleich versichert. Für sie gilt auch nicht der “Zivildienstleitfaden” sondern das FÖJ-Gesetz des Bundes sowie die länderspezifischen Konzeptionen und Regelungen des FÖJ.

Dennoch ein Unterschied in der Bewerbung zum FÖJ

Ein wichtiger Unterschied besteht in der Finanzierung der Teilnehmer, die ein „Zivi-FÖJ“ ableisten.. Es gibt für die „14c-Stellen“ eine Förderung, die die Träger zu Unterschieden bei der Planung und Genehmigung der Einsatzstellen zwingt. Diese Besonderheit macht es für uns notwendig, die „Zivi-FÖJ“ Stellen besonders auszuweisen. Alle anderen Einsatzstellen, stehen nicht für ein Zivi-FÖJ zur Verfügung.

Bewerbungsverfahren nur mit Anerkennung als KDV

Die hier nachfolgend aufgelisteten Einsatzstellen sind also nur wählbar von männlichen Bewerbern, die zum Zeitpunkt ihres Dienstbeginns eine Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer vorliegen haben (werden), und die das FÖJ statt eines Zivildienstes ableisten wollen.

Dein Weg von der Anerkennung als KDV zum FÖJ

Junge Männer, die ein FÖJ statt Zivildienst leisten wollen, müssen sich an ihr zuständiges Kreiswehrersatzamt wenden, sich mustern lassen und müssen, wenn sie mit Tauglichkeitsstufe 1 oder 2 klassifiziert worden sind, ihre Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer betreiben.

Nach Anerkennung und nach Nachweis, dass sie von uns (FÖJ- Träger Koppelsberg, FÖJ-Träger Wattenmeer) die verbindliche Zusage für einen FÖJ-Einsatz haben, können sie sich dann beim Bundesamt vom regulären Zivildienst befreien lassen. Wir als Träger haben für diese Zeit die Überwachungsaufgabe, ob tatsächlich für 12 Monate eine Teilnahme am FÖJ bestand. Sollte das FÖJ vorher abgebrochen werden, muss der Zivildienst an anderer Stelle “nachgedient” werden.

Alle männlichen Teilnehmer am FÖJ bitten wir, uns mitzuteilen, ob sie ein Zivi-FÖJ ableisten wollen.

Hier geht es zu Zivi-FÖJ-Einsatzstellen