Rechtliche Hinweise
Durch das Bundesgesetz zum FÖJ vom 16. Mai 2008 sind folgende Regelungen festgeschrieben worden:
- Du musst Dich selbst bei einer Krankenkasse Deiner Wahl versichern.
- Kindergeld erhalten Deine Eltern weiterhin, wenn Deine Einkünfte im Kalenderjahr insgesamt z.Zt. 8.004 Euro nicht überschreiten.
- Wenn Deine Eltern im öffentlichen Dienst(*) beschäftigt sind, ändert sich ihr Ortszuschlag nicht.
- Einige Ausbildungsberufe und Hochschulen erkennen Teile des FÖJ als Praktikum(*) an.
- Für die Zeit des FÖJs ist durch die Teilnahme an den Seminaren eine Befreiung von der Berufsschule(*) gegeben.
- Nach einem einjährigen FÖJ hast Du Anspruch auf Arbeitslosengeld.
- Studienplatzzusagen, die vor dem Beginn eines FÖJ bestehen, bleiben für die Zeit nach einem FÖJ erhalten.
- Ein einjähriges FÖJ entspricht zwei Wartesemestern.
(*) – gilt nicht für (alle) Teilnemerlnnen aus dem Ausland.