Rechtliche Hinweise

Durch das Bundesgesetz zum FÖJ vom 16. Mai 2008 sind folgende Regelungen festgeschrieben worden:

  • Du musst Dich selbst bei einer Krankenkasse Deiner Wahl versichern.
  • Kindergeld erhalten Deine Eltern weiterhin, wenn Deine Einkünfte im Kalenderjahr insgesamt z.Zt. 8.004 Euro nicht überschreiten.
  • Wenn Deine Eltern im öffentlichen Dienst(*) beschäftigt sind, ändert sich ihr Ortszuschlag nicht.
  • Einige Ausbildungsberufe und Hochschulen erkennen Teile des FÖJ als Praktikum(*) an.
  • Für die Zeit des FÖJs ist durch die Teilnahme an den Seminaren eine Befreiung von der Berufsschule(*) gegeben.
  • Nach einem einjährigen FÖJ hast Du Anspruch auf Arbeitslosengeld.
  • Studienplatzzusagen, die vor dem Beginn eines FÖJ bestehen, bleiben für die Zeit nach einem FÖJ erhalten.
  • Ein einjähriges FÖJ entspricht zwei Wartesemestern.

(*) – gilt nicht für (alle) Teilnemerlnnen aus dem Ausland.