Während des FÖJ
Wichtig zu wissen:
Vergütung
Du bekommst zum Ende eines Monats eine Vergütung (siehe Leistungen). Um die pünktliche, regelmäßige Zahlung zu gewährleisten, benötigen wir rechtzeitig vor Beginn des FÖJ die Lohnsteuerkarte, die Mitgliedsbescheinigung deiner Krankenversicherung und deine Bankverbindung
Wohngeld
Um Wohngeld zu beantragen, ist es zwingend erforderlich, sich zu Beginn des FÖJ mit dem ersten Wohnsitz in der neuen Gemeinde anzumelden. Wichtig für den Wohngeldantrag: Es gilt der Tag der Antragsstellung!
Bahncard
Um die Reisekosten zu den Seminaren niedrig zu halten, wird die Bahncard 25 erstattet, die solltest Du spätestens 6 Wochen vor Ablaufdatum kündigen, wenn Du nach dem FÖJ keine mehr möchtest
Reisekosten
Die Fahrtkosten (öffentliche Verkehrsmittel) zu den Seminaren werden in der Regel am Seminarort unter Vorlage der Fahrscheine erstattet. Es besteht auch die Möglichkeit, die Fahrscheine mit dem Antrag auf Fahrtkostenerstattung bei uns einzureichen. Dann werden die verauslagten Kosten überwiesen
Antrag auf Erstattung von Fahrtkosten und anderen Auslagen
Tauschbörse
Während des FÖJ kannst Du auch einen Einblick in die Arbeit einer anderen Einsatzstelle bekommen, vorausgesetzt, die beteiligten Einsatzstellen sind damit einverstanden
Erfahrungsberichte
Nach 6 Monaten bekommen wir einen Zwischenbericht und zum Ende des FÖJ einen Abschlussbericht
Merkblatt Zwischenbericht
FÖJ-ABC
Ausführlichere Informationen zu diesen Themen sind im FÖJ-ABC zu finden!
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