Freiwilliges Ökologisches Jahr
in Schleswig-Holstein

Noch wichtig zu wissen

  • Du kannst Dich mit jedem Schulabschluss und aus jedem Bundesland für das FÖJ in Schleswig-Holstein bewerben!
  • Junge Menschen mit Beeinträchtigungen ermuntern wir ebenfalls sehr, sich zu bewerben!
  • Wohnraum wird nur von einigen Einsatzstellen, gegen Miete, zur Verfügung gestellt. Die Einsatzstellen unterstützen jedoch bei der Suche nach günstigem Wohnraum.

Folgende Regelungen sind für das FÖJ gesetzlich geregelt worden:

  • Du musst Dich selbst bei einer gesetzlichen Krankenkasse Deiner Wahl versichern, d.h. für die Zeit Deinens FÖJ kannst Du nicht in der Familienversicherung Deiner Eltern mitversichert sein!***
  • Kindergeld erhalten Deine Eltern weiterhin, wenn Du das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet hast.
  • Wenn Deine Eltern im öffentlichen Dienst* beschäftigt sind, ändert sich ihr Ortszuschlag nicht.
  • Einige Ausbildungsberufe und Hochschulen erkennen Teile des FÖJ als Praktikum** an.
  • Für die Zeit des FÖJs ist durch die Teilnahme an den Seminaren eine Befreiung von der Berufsschule gegeben.
  • Nach einem einjährigen FÖJ hast Du Anspruch auf Arbeitslosengeld.
  • Studienplatzzusagen, die vor dem Beginn eines FÖJ bestehen, bleiben in der Regel für die Zeit nach einem FÖJ erhalten.
  • Ein einjähriges FÖJ entspricht normalerweise zwei Wartesemestern**.

* gilt nicht für (alle) Teilnehmer_innen aus dem Ausland
** informiere Dich rechtzeit vor deinem FÖJ bei der entsprechenden Hochschule
*** für den Fall, dass Du in einer privaten Krankenkasse Deiner Eltern mitversichert bist, musst Du Dich für die Zeit Deines FÖJ trotzdem selbst in einer gesetzlichen Krankenkasse versichern. Es kann sein, dass die private Krankenkasse Deiner Eltern, Dich nach Deinem FÖJ nicht wieder aufnimmt! Informiere Dich rechtzeit vor deinem FÖJ bei Deiner privaten Krankenkasse

Außerdem: