Wenn Sie Interesse daran haben selbst einen FÖJ-Platz in Schleswig-Holstein anzubieten, das heißt mit Ihrer Organisation Einsatzstelle zu werden, müssen Sie einen Antrag auf Anerkennung als FÖJ-Einsatzstelle stellen.
Voraussetzungen
Um als Einsatzstelle anerkannt werden zu können, muss Ihre Organisation allerdings ein paar Voraussetzungen mitbringen bzw. Kriterien erfüllen:
- Einen Antrag können Sie stellen, wenn der Rechtsträger ihrer Organisation ein gemeinnütziger Verein oder Verband mit Sitz in Schleswig-Holstein ist, der sich in der Natur- und Umweltarbeit oder anderen Schwerpunktthemen der Bildung für nachhaltige Entwicklung mit konkretem Bezug zum Natur- und Umweltschutz einsetzt.
- Der Verein bzw. Verband muss seit mindestens 3 Jahren existieren und eine qualifizierte Tätigkeit im oben benannten Bereich nachweisen.
- Die Einsatzstelle erkennt FÖJ-Konzeption für Schleswig-Holstein an.
Anforderungen an einen FÖJ-Platz
Grundsätzlich müssen auch folgende Aspekte für einen FÖJ-Platz berücksichtigt werden:
- Das FÖJ ist ein Bildungsjahr zur Orientierung von jungen Erwachsenen.
- Die Arbeit der FÖJ-Teilnehmenden erfolgt uneigennützig für den Natur- und Umweltschutz oder die nachhaltige Entwicklung.
- Mit der Beschäftigung von Freiwilligen darf keinerlei Gewinnabsicht verbunden sein.
- Der Einsatz der Freiwilligen muss arbeitsplatzneutral sein.
- Die Einsatzstellen sollen den FÖJ-Teilnehmenden vielfältige, abwechslungsreiche und praxisnahe Tätigkeiten im Umwelt- und Naturschutz oder der Bildung für Nachhaltigkeit anbieten und selbständiges Handeln (z.B. in eigenen Projekten) ermöglichen.
Weitere und ausführliche Informationen finden Sie in der FÖJ-Konzeption vom 28.6.2017: FÖJ-Konzeption vom 28.6.2017
Anerkennung als FÖJ-Einsatzstelle
- Wenn Sie an einer Anerkennung als Einsatzstelle interessiert sind, melden Sie sich bitte bei uns. Wir beraten Sie gerne und mailen Ihnen nach einem Beratungsgespräch die Antragsformulare zu.
- Nach schriftlicher Antragstellung beim Träger erfolgt dann in einem förmlichen Verfahren die Anerkennung als Einsatzstelle vom sogenannten FÖJ-Ausschuss (dem Gremium, das grundsätzliche Entscheidungen zum FÖJ trifft ⇒ siehe FÖJ-Konzeption vom 28.6.2017).
- Kieler Handreichung für die Anerkennung von FÖJ-Einsatzstellen